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Berechtigungsschein

Bildungsgutschein Förderung

Ein Berechtigungsschein ist ein Dokument der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit dem Sie an einem Berufssprachkurs (DeuFöV § 45 a AufenthG) teilnehmen können.

Je nach Herkunft, Status, Dauer des Aufenthalts gibt es unterschiedliche Wege und Möglichkeiten, einen Berechtigungsschein zu erhalten. Sollten Sie bereits einen besitzen, melden Sie sich bitte zum Kurs unter Vorlage des Berechtigungsscheins an. Ihr Bildungsanbieter muss für Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachkurse des BAMF zugelassen sein.

Teilnehmende am Kurs, die keinen Kostenbeitrag zum Kurs bezahlen, erhalten Fahrkosten, wenn sie mehr als 3 km fußläufig vom Kursort entfernt wohnen.

Sollten Sie bisher noch keinen Antrag auf Förderung gestellt haben, unterstützen und beraten wir Sie gerne dabei, wie Sie einen Berechtigungsschein erhalten.

Unsere aktuellen Deutschkurse und Integrationskurse finden Sie hier.

Es werden auch andere Fördermöglichkeiten angeboten: Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Förderungsmöglichkeiten