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Wann: Termin auf Anfrage Wo: Augsburg
Ihre Ansprechperson: Frau Sonja Röhsler, Tel.: 0821 258581-50

Deutsch für Ausbildung und Beruf

Berufssprachkurs B2 (abends, online)

In 500 Unterrichtsstunden erhalten Sie berufsbezogenen Deutschunterricht und ein Prüfungstraining, das Sie auf den „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) B2 vorbereitet. Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten zum Lernen: in Vollzeit oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitend in Teilzeit. So haben Sie die Wahl, wie Sie Arbeiten und Deutsch Lernen am besten verbinden können!

Inhalte des Deutschkurses

In diesem Kurs können Sie…

  • Deutsch auf dem Niveau B2 (GER) lernen
  • berufsbezogenen Wortschatz erarbeiten
  • Redewendungen und Grammatik üben, um sich in der Arbeitswelt gut zu verständigen
  • lernen, E-Mails, Briefe und Fachtexte zu lesen und zu verstehen
  • selbst Briefe, E-Mails und wichtige Textformen Ihres Berufs schreiben
  • den Umgang mit dem Computer üben
  • die B2-Prüfung (telc) machen

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können Zugewanderte (einschließlich Asylbewerber/innen aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürger/innen sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die über einen Berechtigungsschein verfügen.

Bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

  • Berechtigungsschein
  • Sprachzertifikat B1 (nicht älter als 6 Monate). Wenn Sie kein Zertifikat besitzen, führen wir einen Einstufungstest durch.
  • Ausweispapiere
  • Falls vorhanden: Leistungsbescheid

Der Kurs findet online über Microsoft Teams statt. Die Anmeldung ist nur möglich für Personen, die in Augsburg und Umgebung wohnen.

Samuel Johnson

Die Sprache ist die Kleidung der Gedanken.

 
Schulungsort

BIB Augsburg gGmbH

Schulungsstätte
Wallstraße 1
86150 Augsburg
Tel.: 0821 455 60-113

Anfahrt

Unterrichtsform

Abendkurs

Unterrichtszeit

Montag – Donnerstag,
von 18:00 – 21:15 Uhr
(online über Microsoft Teams)

Dauer

8 Monate

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PDF zum Download

Förderung: Berechtigungsschein
Der Kurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell unterstützt. Sie benötigen hierfür einen Berechtigungsschein.
mehr zur Förderung